Die Apotheken müssen im Zuge der Sparmaßnahmen für die Kassensanierung künftig einen um 30 Cent höheren Kassenabschlag hinnehmen. Das geht aus dem nun vorliegenden »Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)« hervor.